Sicherheitsmagazin Heft 3/2004
Österreichs Polizei und Gendarmerie stehen unmittelbar vor einschneidenden Reformen ihrer Organisationsstrukturen. Wahrscheinlich noch in diesem Jahr sollen die bisher getrennten Wachkörper zu einer einheitlichen Exekutive zusammengeführt werden.
Soldaten beim dörflichen Sicherheitseinsatz um 1750 Dies soll der Anlass sein für einen historischen Rückblick. Auf Grund des Gebotes zur Kürze können mit diesem Artikel unmöglich alle Aspekte des Themas ausgelotet werden, vieles wurde deshalb weggelassen bzw. deutlich reduziert. Trotzdem soll mit diesem Beitrag erstmals ein allgemeiner Überblick über die Hauptpunkte der Geschichte von Polizei und Gendarmerie in Österreich geboten werden.
Das Mittelalter und die frühe Neuzeit bis 1740
Wenn man sich zunächst in diesem Zeitabschnitt der Geschichte umsieht, dann fallen zwei Dinge ins Auge. Heute ist es ja unstrittig, dass nur der Staat das Monopol darauf haben soll, die innere Sicherheit zu garantieren - und zwar im Notfall mit dem Einsatz von Gewaltmitteln, also auch mit Waffengewalt. Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit gab es allerdings im österreichischen Raum noch keinen durchorganisierten Staat, wie wir ihn heute kennen, sondern da existierten neben den zentralen Instanzen auch andere Organisationseinheiten, die mit Verwaltungsaufgaben betraut waren. Es bestand also noch kein staatliches Gewaltmonopol. Weiters kann man ganz allgemein feststellen, dass es bereits damals beträchtliche Unterschiede zwischen der Sicherheitsorganisation am Land und in den Städten gegeben hat. Diese heute noch bestehende Divergenz zwischen den Verhältnissen am Land und in den größeren Städten war also bereits damals vorhanden. Am Land gab es eigentlich bis 1848 keine speziellen Sicherheitsorgane.
Die Aufrechterhaltung der Sicherheit war am Land im Wesentlichen Aufgabe der Grundherrschaften. Bis 1848 gab es ja in Österreich das System dieser Grundherrschaften. Das waren Herrschaften, die in adeliger oder kirchlicher Hand waren, und die Befehlsgewalt über die ihnen untergebenen Bauern innehatten. Diese Grundherrschaften waren in unterster Instanz auch für die Gerichtsbarkeit und die Verwaltung zuständig, dazu zählte auch die Obsorge für die Sicherheit. Und die Verhältnisse bei den Grundherrschaften waren recht unterschiedlich, vor allem was die Größe betraf. Es gab also auf der einen Seite relativ große Grundherrschaften mit vielen Verwaltungsangestellten und daneben auch relativ kleine, wo der Grundherr alles selbst erledigen musste. Jede Grundherrschaft verfügte aber zumindest über eigene Gefängniszellen. Doch Personal bzw. eine Wache für den Sicherheitsdienst gab es nur bei den größeren Grundherrschaften.
Für die schwereren Verbrechen waren nicht die grundherrschaftlichen Gerichte zuständig, sondern die Landgerichte. Die dort tätigen Gerichtsdiener übten auch polizeiliche Aufgaben aus, denn zur Verbrechensaufklärung führten sie Erhebungen durch und nahmen Verhaftungen oder Hausdurchsuchungen vor.
Daneben existierten in den österreichischen Erbländern des Habsburgerreiches seit dem 16. Jahrhundert verschiedene spezielle Sicherheitsorgane, die allerdings über nur wenig Personal verfügten. So gab es etwa in der Steiermark seit 1579 einen so genannten Landprofos, dem zur Erfüllung seiner Aufgaben nur eine Reitertruppe von sieben Mann beigegeben war. Die Hauptaufgabe des Landprofos bestand in der Aufgreifung von Bettlern und herumziehende Gesindel, denn diese Personengruppen galten seit jeher als besonders verdächtig und als eine Gefahr für die Sicherheit. Dazu fanden zweimal pro Jahr groß angelegte Landesstreifungen statt, bei denen auch das Wachpersonal der Gerichte, der Grundherrschaften und der Städte eingebunden war.
Bei größeren Bedrohungen der Sicherheit konnte daneben noch die Armee zur Hilfe gerufen werden. Wenn größere Räuberbanden einen Landstrich heimsuchten und bei der Suche nach besonders gefährlichen Verbrechern wurden also Soldaten für Sicherheitszwecke eingesetzt.
Etwas anders war die Situation in den Städten und Märkten. Auf Grund der größeren Ansammlung von Menschen, von denen viele auch nur auf der Durchreise waren, entstand hier ein größeres Sicherheitsbedürfnis. Zunächst waren in den Städten die einzelnen Stadtbürger selbst zum Sicherheitsdienst verpflichtet. Es gab städtische Bürgerwehren mit teilweise schmucken Uniformen, bei denen die Stadtbürger in regelmäßigen Abständen zum Einsatz kamen. Dies stellte sich aber schon bald als nicht sehr effektiv heraus, da das Interesse der Bürger an dieser lästigen Pflicht bald erlahmte. So stellten die Städte bald eigene Wachorgane auf, die dort unter verschiedensten Bezeichnungen auftraten - wie zum Beispiel Stadtwache, Viertelwächter, Stadtguardia, Stadtknechte oder Nachtwächter.
Diese Wächter hatten im Allgemeinen keine spezielle Ausbildung, wurden meist sehr schlecht bezahlt und übten deshalb dann auch noch Nebentätigkeiten aus, wodurch die Ausübung des Sicherheitsdienstes beeinträchtigt wurde.
Trotz dieser Mängel waren diese städtischen Wachen die Keimzelle der späteren Polizei, wenngleich sie damals noch nicht als Polizei bezeichnet wurden. Denn die Entwicklung des Begriffes „Polizei" vollzog sich damals auf einer ganz anderen Ebene.
Der Begriff „Polizei" hat eine lange Entwicklungsgeschichte, die sich bis ins alte Griechenland zurückverfolgen lässt. Das Wort Polizei hat den gleichen Ursprung wie das Wort Politik. Es stammt aus dem griechischen „Politeia", mit dem gleichen Stamm wie „Polis". Polis bedeutet soviel wie Stadtverwaltung.
Im 14. Jahrhundert taucht dann der Begriff in der neueren Geschichte zunächst in Frankreich auf mit dem Wort „Police". Von dort wurde er zu Ende des 15. Jahrhunderts auch im deutschen Sprachraum übernommen - mit der Schreibweise „Policey". Mit diesem Wort bezeichnete man im Wesentlichen diverse Verwaltungstätigkeiten des Staates, wobei lange darum gestritten wurde, welche Staatskompetenzen davon erfasst waren. Später hat man den Begriff immer weiter eingeengt und bezeichnete damit letztlich Verwaltungstätigkeiten zur Abwehr von Gefahren und Schäden. Diesen so genannten materiellen Polizeibegriff gibt es noch heute, so etwa bei den Begriffen Baupolizei, Feuerpolizei oder Lebensmittelpolizei. Das sind alles Tätigkeiten, die an sich nicht von der Exekutive (also von der Polizei oder Gendarmerie) vollzogen werden, sondern von der allgemeinen Verwaltung. Auf der anderen Seite gibt es bis heute auch einen organisatorischen Polizeibegriff. Darunter werden Behörden und deren Organe verstanden, die mit Aufgaben der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung betraut sind.
Wiener Sicherheitswache mit Obstverkäuferin um 1700 Die erste Polizeiorganisation der Welt, die auch unter der Bezeichnung „Polizei" firmierte, entstand in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in der französischen Hauptstadt. König Ludwig XIV entzog nämlich damals die Sicherheitsagenden den Händen der Pariser Stadtverwaltung und unterstellte sie direkt der königlichen Regierung. Mit dieser Verstaatlichung des Sicherheitswesens wurde im Jahre 1667 ein Polizei-General-Leutnant eingesetzt, dem eine Polizeiwache zur Seite gestellt wurde.
Diese Pariser Polizeiorganisation wurde schließlich zum Vorbild für ganz Europa. Nach diesem Muster wurden dann in den wichtigsten europäischen Städten ebenfalls Polizeibehörden errichtet - so etwa im russischen St. Petersburg im Jahre 1709 von Zar Peter dem Großen und in Berlin im Jahre 1742 von König Friedrich dem Großen.
Auch Österreich sollte sich an diesem Pariser Polizeimodell orientieren, und zwar geschah dies in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts unter den beiden Herrschern Maria Theresia
und Joseph II. - im Zeitalter des so genannten Aufgeklärten Absolutismus.
Aufgeklärter Absolutismus (1740-1792)
Maria Theresia führte in ihrer Regierungszeit (1740-1780) viele weit reichende Reformen im Habsburgerreich durch - von der Abschaffung der Folter bis zur Einführung der Schulpflicht.
Bezüglich des Sicherheitswesens hatte sie zunächst vor allem die Situation in der Haupt- und Residenzstadt Wien im Blick. In Wien gab es damals mehrere Wachen, die für Sicherheitsbelange zuständig waren - die Nachtwächter, eine Stadtwache und auch die Stadtguardia. Bei diesen Einheiten bestanden die auch bei den übrigen städtischen Wachkörpern in Österreich existierenden Probleme. Sie waren kaum ausgebildet, schlecht bezahlt, vielfach bestechlich und boten auch in der Öffentlichkeit ein äußerst schlechtes Bild.
Maria Theresia erkannte diese Mängel und löste im Jahre 1775 mit einem Federstrich diese Wiener Wachen auf. Stattdessen wurde ein neuer Wachkörper eingerichtet - die Polizeiwache. Diese Polizeiwache hatte eine Stärke von rund 250 Mann und unterstand nicht mehr der Stadt, sondern allein der kaiserlichen Regierung. Maria Theresia orientierte sich also teilweise am Pariser Polizeimodell und führte eine Verstaatlichung des Sicherheitswesens durch. Das war ein erster Schritt, der die Situation in Wien deutlich verbesserte.
Auf diesen ersten Schritten konnte dann ihr Sohn und Nachfolger, Kaiser Joseph II., aufbauen. Joseph II. herrschte in Österreich nur zehn Jahre (1780 - 1790), führte aber in dieser Zeit teilweise sehr radikale Reformen durch, wie etwa die Abschaffung der Todesstrafe, die Beseitigung der Leibeigenschaft der Bauern oder das Toleranzpatent, mit dem die evangelische und jüdische Religionsausübung erlaubt wurden.
Autor: Ao. Univ.-Prof. Dr. Helmut Gebhardt, Graz.
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