Internetkriminalität

Sicherheitsmagazin Heft 1/2001

Präambel "Das Internet ist kein "Ding" oder "Zustand" - es ist eine einheitliche Methode zur globalen Verbindung unterschiedlicher Computer unter Verwendung eines einheitlichen Protokolls." So formuliert John B. McCullan, einer der "Päpste" des Internet, die Antwort nach Fragen der Definition des Internet. So simpel das auf den ersten Blick klingen mag, es ergeben sich daraus die drei Hauptprobleme bei der Bekämpfung der kriminellen Auswüchse dieser Form der Informationstechnologie:

* Niemandem "gehört" das Internet,
* niemand "kontrolliert" das Internet und
* niemand "steuert" das Internet.


Die moderne IT-Gesellschaft bietet den Zugang zum Medium Internet in verschiedensten Formen und auf immer einfacherem Weg. Die folgende Skizze soll die verschiedenen Formen der Zugangsmöglichkeiten über Handy, W@p, lokale Netzwerke sowie mobile und stationäre Personalcomputer umreißen. Gerade diese einfache, für jedermann realisierbare Möglichkeit führt jedoch in gesteigertem Ausmaß zu Auswüchsen und kriminellen Erscheinungen, deren Bekämpfung zentrales Thema zukünftiger kriminalpolizeilicher Arbeit sein wird.

Erscheinungsformen der Internetkriminalität Derzeit bekannte Erscheinungsformen der kriminellen Verwendung des Internet lassen sich in mehrere Hauptgruppen gliedern: * Delikte gegen fremdes Vermögen Hierunter fallen in erster Linie der Missbrauch von Kreditkarten, aber auch die unberechtigte Nutzung von fremden Internetzugängen. Im Internet sind von verschiedenen Hackersites Programme frei herunterzuladen, die die Generierung von gültigen Kreditkartensätzen auf simpelste Art und Weise ermöglichen. Die Verwendung dieser Datensätze beim Wareneinkauf oder für Dienstleistungen im Internet wird dadurch für "jedermann" leicht ermöglicht. * Delikte gegen Staatssicherheit Mit dem Schlagwort "Wiederbetätigung" ist dieser Bereich wohl ausreichend umrissen. Völlig sanktionslos ist es im Mutterland der Bekämpfung nationalsozialistischer Wiederbetätigung - also in Österreich - möglich, über das Internet ideologische Entgleisungen zu verbreiten, solange man dafür Server verwendet, die nicht in Österreich stehen. * Delikte gegen Sittlichkeitsbestimmungen im Strafrecht Auch hier seien nur einige wenige Schlagworte demonstrativ aufgezählt: Anbahnung der Geheimprostitution, Kinderpornografie. Verstöße gegen das PornG etc. Dieses schockierende Thema ist zwar beinahe ständig in den Publikationen zu finden, eine echte, wirkungsvolle legistische Grundlage wurde bis dato jedoch nicht gefunden. * Delikte gegen Urheberrecht, Markenschutz und Datenschutz Der sprichwörtliche Hacker, Cracker und "Computerspion" findet ein ausreichendes Betätigungsfeld im Internet. Versuche ergaben, dass sogar Dateien, die vom Hersteller "gesicherter" Software als absolut sicher bezeichnet wurden, innerhalb von ca. 30 Minuten im Internet zu öffnen sind. In Kenntnis der entsprechenden Hackersites gibt es den Urheberrechtsschutz de facto nicht. * Delikte iS des § 126a und 148aStGB Interessanterweise sind diese Erscheinungsformen eher selten zu finden. Hacker sind grundsätzlich nicht auf die Zerstörung von Daten "programmiert", sondern finden in erster Linie Freude in der Gewinnung von Informationen. Dies ist ganz deutlich an der Entwicklung der Viren zu erkennen. Von den ursprünglichen Joke-Viruses über die Killer-Viruses führte diese schließlich zu den aktuellen Trojan-Horses, Worms und anderen "Informationsgewinnern & Informationsverteilern". In diesem Zusammenhang sei eine Statistik erwähnt, die davon spricht, dass derzeit etwa 8000 verschiedene Computerviren bekannt seien, wovon etwa 7000 reine Scherzviren sind, die also keinerlei Effekt auf das System haben, weitere ca. 800 Virenmuster wurden zur Gewinnung von Informationen aus fremden Systemen entwickelt und nur etwa 200 richten tatsächlich Schaden an Hard- bzw. Software eines Systems an.

Rechtsproblematik:

* Netzwerke kennen keine Grenzen Festzuhalten ist die auf der Hand liegende Diskrepanz zwischen dem "grenzenlos" agierenden Hochgeschwindigkeitsmedium Internet und der an starre geografische Grenzen gebundenen, vergleichsweise lähmend langsamen Gesetzeslage. * Ein Täter - viele Staaten Egal, welche der oben dargestellten Erscheinungsformen auch immer realisiert wird, sie ist de facto von jedem Punkt der Erde aus zu verwirklichen. Ein einzelner Täter ist in der Lage, im gleichen Sekundenbruchteil gleichzeitig eine unbeschränkte Anzahl von Straftaten in vielen Staaten zu begehen. * Risikolose und anonyme Tathandlung Die Ausforschung von Internettätern ist eben aus Gründen der geografischen Dimensionen und der Geschwindigkeit des Mediums beinahe unmöglich. Die bisher erzielten Erfolge konnten - und das ist Realität - nur bei Tätern erzielt werden, die entweder mangelnde EDV-Kenntnisse oder schlichte Dummheit ihr eigen nannten. * Sofortiger krimineller Erfolg Der sofortige kriminelle Erfolg (Beispiel: Betrachtung von kinderpornografischen Darstellungen) animiert geradezu, das Medium Internet zu benützen, verbunden mit dem oben dargestellten relativ geringen Risiko. * Rasche, oft unwiederbringliche Vernichtung von Spuren Die technischen Voraussetzungen des Internet (TCP/IP-Protokoll, limitierte Logfiles etc) bedingen, dass die Internetservice-Provider (ISP) nur beschränkt in der Lage sind, Auskünfte über vergangene Vorgänge zu erteilen.

Bekämpfung
Aus der Sicht des Betrachters ist dieser Kampf für die Strafverfolgungsbehörden bereits vor etwa 15 Jahren verloren gegangen, als die Stimmen jener ungehört verhallten, die nach Spezialisten im EDV-Bereich sowie nach entsprechender Ausstattung und Organisation riefen. Der weltweit angesehenste Internetermittler, Harry Onderwater, von der Niederländischen Reichspolizei, stellte bereits vor mehreren Jahren folgende "Milchmädchenrechnung" an:

Statistische Entwicklung der Internetuser: Der weltweite Anteil kriminellen Potenzials an der Bevölkerung wird laut Studie der Interpol im Jahr 1999 mit 5 Prozent angesetzt. Harry Onderwaters schlichte Rechnung ergab, dass sich weltweit etwa 7,5 Millionen potenzielle Straftäter im Internet befinden. In diesem Zusammenhang sei eine weitere Statistik angeführt: * Im April 1997 prognostizierte das Magazin "On-Line" auf Grund der damaligen Daten Folgendes: Der Verkauf von Waren über das Internet wird 1997 einen Betrag von mehr als 500 Millionen USD erreichen und im Jahr 2000 mehr als sechs Milliarden USD betragen. Das Internet verdoppelt sich alle 270 Tage. * Am 15. April 1998 prognostizierte das Magazin "On-Line" Folgendes: Der Verkauf von Waren über das Internet wird im Jahr 2002 mehr als 300 Milliarden USD betragen. Das Internet verdoppelt sich alle 100 Tage. * Und jetzt kommt's: Im Mai 1999 schrieb das bereits bekannte Magazin "On-Line" schließlich: Nachdem wir im Vorjahr den Verkauf von Waren über das Internet für das Jahr 2002 mit mehr als 300 Milliarden USD geschätzt haben, dieser Wert aber bereits heute überschritten wurde, sehen wir von zu künftigen Schätzungen ab. Das Internetwachstum ist vor allem durch die neuen Trägermedien (Kabel-TV SAT etc) de facto nur noch durch die natürliche Grenze der Weltbevölkerung zu beenden... Abschlussbetrachtung

Fokussiert ergibt sich, dass der ständig steigende "Markt" Internet für immer mehr potenzielle Kriminelle unter immer einfacheren Voraussetzungen immer lukrativer wird. Die derzeit herrschende Strafverfolgungssituation wirkt in diesem Prozess noch als weiterer Katalysator, wodurch sich die Spirale immer schneller zu drehen beginnt.

Autor: Ing. Josef Riedinger, Kriminalabteilung NÖ